ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ASVELD MACHINALE HOUTBEWERKING V.O.F.

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Gesellschaft unter der Firma Asveld Machinale Houtbewerking V.O.F.,
mit Sitz in Eindhoven (CoC Nummer – Handelskammernummer 17117976).

Artikel 1 – Anwendungsbereich
1.1 In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter „Asveld“ die Gesellschaft unter Firma Asveld Machinale Houtbewerking V.O.F. und alle mit ihr verbundenen Rechtspersonen und Gesellschaften, die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zustimmung von Asveld handhaben, angedeutet und als Auftraggeber werden die (Rechts)personen und Gesellschaften angedeutet, an die ein Angebot gerichtet ist und/oder mit denen ein Vertrag zustande kommt oder geschlossen wurde.
1.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Empfehlungen von, Angebote von, Aufträge für und Vereinbarungen mit Asveld. Wenn das Modul ‚allgemeine Bestimmungen’ widersprüchlich oder nicht kompatibel mit spezifischen Artikeln zur ‚Lieferung von Waren, Dienstleistungen und die Akzeptanz von Arbeit’ ist, prävaliert das letztgenannte spezifische Modul. Nur durch die schriftliche Bestätigung von Asveld werden Abweichungen von diesen Bedingungen akzeptiert. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind für Angebote und Verträge mit Asveld nicht gültig.
1.3 Ungültigkeit oder die Ungültigkeitserklärung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen stehen der Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen und Konditionen nicht im Weg. Asveld und der Kunde werden sich besprechen, um ungültige Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestimmungen zu ersetzen, die so gut wie möglich den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen widerspiegeln.

Artikel 2 – Angebot und Vertrag
2.1 Ein Angebot von Asveld erfolgt ohne Gewähr und kann durch Asveld innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnisnahme durch Asveld aufgehoben, geändert oder widerrufen werden. In einem Angebot vorkommende Fehler oder Auslassungen, im Rahmen eines Angebots von Asveld mitgeteilte Vorschriften oder Empfehlungen und nicht nur auf den Kunden fokussierte – allgemeine –Informationen binden Asveld nicht.
2.2 Ein Vertrag wird erst durch die schriftliche Annahme (beispielsweise durch eine Auftragsbestätigung) oder Durchführung eines Auftrags vom Kunden durch Asveld abgeschlossen. Nur die Rechnung oder Bestellbestätigung von Asveld zur Ausführung des Auftrags wird geachtet den Inhalt des Vertrags korrekt wiederzugeben.
2.3 Änderungen und / oder Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn die Änderungen und / oder Ergänzungen Asveld und dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden.
2.4 Falls und sofern der zwischen Parteien festgelegte Vertrag ein Dauervertrag ist, gilt, dass der Vertrag für die zwischen den Parteien vereinbarte Dauer gültig ist, andernfalls gilt die Frist von einem Jahr.
2.5 Die Laufzeit des Vertrages wird stillschweigend für die Dauer des ursprünglich vereinbarten Zeitraums verlängert, es sei denn der Kunde oder Asveld beendet den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Frist schriftlich.
2.6 Im Falle einer Kündigung des Vertrages ist der Auftraggeber bei Ermangelung einer Auftragssumme den für die gesamte Arbeit gültigen Preis verschuldet, abzüglich der Einsparungen, die auf 20% für den für die Arbeit gültigen Preis festgelegt werden. Wird der Vertrag vom Kunden beendet, der nicht in der Ausübung seines Berufs oder Unternehmens handelt oder falls die vollständige oder teilweise Beendigung des Vertrages dem Auftraggeber zuzurechnen ist und der Preis in Abhängigkeit von den tatsächlichen Kosten von Asveld Kosten war, wird der Preis aus Basis der angefallenen Kosten, der geleisteten Arbeit sowie dem Gewinn, den Asveld über die gesamte Arbeit gemacht hätte, festgestellt. Hier wird der Gewinn auf 15% festgelegt. Das oben genannte gilt, ungeachtet dem Recht von Asveld vollständigen Schadensersatz zu fordern.
2.7 Der Auftraggeber hat nur das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn dies schriftlich mit vereinbart wurde oder der Auftraggeber dieses Recht aus zwingender Gesetzgebung entleiht. Wenn der Auftraggeber den Vertrag (rechtsgültig) aufgelöst, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf dem Vertrag basierende gelieferte Sachen und Rechte gleichzeitig zurückzugeben, Ausübungen von im Vertrag festgelegten Rechten gleichzeitig zu beenden und die von Asveld im Zusammenhang mit dem Angebot und der Errichtung und Ausführung des Vertrags gemachte Kosten an Asveld zu kompensieren.
2.8 Asveld hat das Recht, das Angebot, den Vertrag und / oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig mit sofortiger Wirkung in marginalen Bereichen (wie indexierte Tarifänderungen) zu ändern. Wenn eine Leistung erbracht wird, die im Wesentlichen von der versprochenen Leistung abweicht, ist der Kunde, der nicht in der Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt, berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, wann die Änderung in Kraft treten sollte.
2.9 Asveld hat das Recht zur einseitigen Auflösung des Vertrags, ganz oder teilweise und mit sofortiger Wirkung und/oder die Ausführung der Verpflichtungen aus dem Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise auszusetzen, wenn eine oder mehrere der folgenden Ereignisse auftreten oder stattfinden:

  • a. eine oder mehrere Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Seiten des Kunden aus der Vereinbarung;
  • b. nachdem Abschluss des Vertrags erfährt Asveld Umstände, die eine gute Basis darstellen, zu befürchten, dass der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt;
  • c. die Vorlage von einer gewährten (vorläufigen) Aussetzung der Zahlung auf des Kunden auf Forderung;
  • d. die Vorlage einer Erklärung des Konkurses des Kunden;
  • e. die Einreichung eines Antrags auf Aufnahme in die Schuldensanierung;
  • f. Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers;
  • g. voller Verlust der Verfügungsgewalt des Kunden;
  • h. Sachpfändungen unter Asveld auf Kosten des Kunden;
  • i. die Entstehung eines Beschlusses zur Auflösung bzw. Liquidation des Kunden;
  • j. Übertragung von einer oder mehreren Aktien eines Kunden an andere als die Aktionäre beim Erstellen des Vertrages;
  • k. vollständige oder teilweise Übertragung des Unternehmens durch den Kunden an eine oder mehrere Andere;
  • l. das Versterben (einer der) Gesellschafter von Asveld. Der Kunde ist verpflichtet, Asveld unverzüglich vom Eintreten (eines) der genannten Ereignisse in diesem Artikel zu benachrichtigen.02.10 Auf Grund der Beendigung des Vertrages und der Aussetzung der Verpflichtungen aus dem Vertrag auf der Grundlage der im vorigen Artikels genannten Ereignisse niemals zu Schadensersatz an den Kunden verpflichtet.
    2.11 Wird der Vertrag gekündigt, fallen die im Rahmen eines vom Kunden gemäß der Vereinbarung bereits empfangene Leistung und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen des Kunden nicht unter die Verpflichtung diese rückgängig zu machen, es sei denn Asveld ist im Bezug auf eine solche Leistung im Verzug. Durch Asveld in Rechnung gestellte Summen für bereits vor bzw. bei der Auflösung des Vertrages durchgeführte Leistungen, sind vom Kunden unmittelbar nach der Auflösung einklagbar. Asveld hat das Recht, im Falle der Beendigung des Vertrages aus anderen Gründen, als dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht rechtmäßig erfüllt hat, eine angemessene Entschädigung für den Verlust oder entgangenen Gewinn vom Kunden zu fordern. Diese Gebühr muss nach Rechnungsstellung innerhalb von dreißig Tagen bezahlt werden.

Artikel 3 – Preis und Zahlung
3.1 Durch Asveld bekannt gemachte Preise und Mehrwertsteuersätze sind exklusive Mehrwertsteuer, andere staatliche Steuern und andere an Dritte verschuldete Beträge und exklusive Kosten von u.a. Transport, Unterkunft, Transport, Import, Export, Lagerung und Versicherung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Ebenfalls enthalten sind nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die Kosten für Rohstoffe, Abbruch-, Fundamentarbeiten, Verputzen, Zimmerer, Maler, Reparaturen oder andere Bauarbeiten jeglicher Art, noch die Kosten für die Anschlüsse der Kanalisation, Gas, Wasser oder Strom, die Ebnung und die Reinigung von Böden, Wänden oder anderen Sachen als das zu Liefernde.
3.2 Nicht in einem einzigen kundenorientierten Angebot bekannt gemachte Preise und Tarife binden Asveld nicht. An in einem Angebot bekannt gemacht Preise und Tarife, an den Kunden adressiert, können keine Rechte Dritter abgeleitet werden.
3.3 Asvelds Rechnungen müssen in Euro gezahlt werden, im Einklang mit den auf der Rechnung von Asveld angegeben Zahlungsbedingungen. Ist kein Zahlungstermin angegeben, muss die Rechnung innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden.
3.4 Wenn der Kunde fällige Beträge nicht innerhalb der geltenden Frist bezahlt hat, ist der Kunde sofort in Verzug und auf die ausstehenden Beträge die gesetzlichen (Handels-) Zinsen verschuldet. Wenn die Zahlung der geschuldeten Geldbeträge nach der ersten Mahnung fehlschlägt, ist der Kunde Zahlungen in der Höhe der von Asveld tatsächlich gemachten Kosten für Rechtshilfe und außergerichtliche Kosten (einschließlich der nicht liquidierten Prozesskosten) und Gerichtskosten an Asveld verschuldet.
3.5 Asveld hat das Recht Zahlungen des Kunden (trotz gegenteiliger Angaben des Kunden) zunächst zur Begleichung von Ansprüchen, die sich aus dem Vertrag und Ansprüchen, die sich aus Mängeln des Kunden bei der Durchführung des Vertrages ergeben, zu nutzen.
3.6 Der Kunde hat nicht das Recht Zahlungsverpflichtungen gegenüber Asveld auszusetzen und / oder mit Verpflichtungen von Asveld gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, wenn Asveld in Verzug ist.
3.7 Der Kunde ist verpflichtet, auf die erste Forderungen hin aus dem Vertrag entstandene Forderungen Asvelds zu versichern und versichert zu halten oder  alternative und / oder zusätzliche Sicherheit zu gewährleisten. Wenn der Kunde den vorhin genannten Verpflichtungen nicht nachkommt, berechtigt das Asveld seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden komplett aufzuschieben und / oder nicht zu erfüllen.
3.8 Asveld hat das Recht, Rechnung basierend auf Vorauszahlung und / oder in Raten zu stellen. Asveld hat auch das Recht etwaige fällig Ansprüche des Kunden mit Verpflichtungen von Asveld gegenüber dem Kunden zu verrechnen.

Artikel 4 – Eigentumsvorbehalt und Rechte
4.1 Das Eigentum von allen durch Asveld gelieferte Sachen als auch vom Kunden neu zu bildende Sachen aus den von Asveld gelieferten Waren gehen erst auf den Kunden über, falls und nachdem der Kunde alles erfüllt hat, das er im Rahmen des Vertrages, wie in Artikel 6:92 BW bezeichnet, an Asveld verschuldet ist, worunter gemäß Artikel 3,4 fällige Beträge.
4.2 Der Kunde hat bis zur vollständigen Bezahlung keine Verfügungsgewalt im Bezug auf Rechte, die unter dem obigen, in Artikel 4.1 genannten aufschiebenden Vorbehalt geliefert bzw. verliehen wurden und ist dazu verpflichtet Interessenten – einschließlich der vorgesehenen Rechtsnachfolger – von dieser mangelnden Verfügungsgewalt zu benachrichtigen.
4.3 Wenn der Kunde (auch) aus durch Asveld gelieferten Waren ein neues Objekt erstellt, bildet der Kunde die Sache ausschließlich für Asveld und hält der Kunde das neu erstellte Objekt für Asveld und Asveld bleibt Eigentümer des neu geschaffenen Objektes, bis der Kunde alle unter der Vereinbarung geschuldeten Beträge beglichen  hat.
4.4 Auswirkungen des Eigentumsvorbehalts eine für den Export bestimmten Sache werden durch das Recht des Zielstaates geregelt, wenn dieses Recht für Asveld günstigere Bestimmungen enthält.
4.5 Der Kunde ist, solange er über die unter Vorbehalt gelieferten Waren verfügt, verpflichtet, diese Sachen sorgfältig zu behandeln und, wenn nötig, vorsichtig zu warten, dies alles auf eigene Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gemeinten Dinge auf eigene Kosten bei einer soliden Versicherungsgesellschaft zu versichern und versichert zu halten gegen von Asveld angegebene Gefahren, wie Feuer, Diebstahl und andere Ursachen für Verlust, neben Haftung für Schaden im Bezug auf diese Sachen unter unter Bestimmungen und Bedingungen und für Beträge wie von Asveld gewünscht. Die Policen und der Nachweis der Zahlung der Prämien muss immer auf erste Anforderung an Asveld weitergereicht werden. Bei Ansprüchen oder Pfändungen von Dritten von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Sachen, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Rechte von Asveld zu bewahren. Asveld kann gegebenenfalls selbst zum Treffen von Maßnahmen übergehen oder ergreifen lassen und die im Bezug darauf entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.
4.6 Asveld oder eine von ihr anzuweisende Person hat zu jeder Zeit freien Zugang zum Unternehmen des Kunden, um, falls erforderlich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzuholen. Mit dem Unternehmen werden hier alle Gebäude und Grundstücke, Räume, Schränke, Keller, Lagerräume und andere Orte, an denen sich die Gegenstände befinden, sich befinden sollen oder vernünftigerweise vermutet werden können, gemeint.

Artikel 5 – Rechte an geistigem Eigentum
5.1Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf alle und / oder als Teil der Vereinbarung ausgehandelten, vermittelten und / oder zugängliche Produktionen (wie Texte, Zeichnungen, Analysen, Berichte, Methoden, Modelle, Materialien, Technologien, Erfindungen und Dokumentation), im Folgenden „Produkte“, beruhen ausschließlich bei Asveld und / oder ihren Lizenzgeber (n). Der Kunde wird Produkte nicht veröffentlichen, vervielfältigen und / oder ändern, und nicht (sonst) als Produzent und / oder Halter davon auftreten. Der Kunde wird Andeutungen bezüglich intellektueller Eigentumsrechte nicht von Produkten entfernen Angaben verändern.
5.2 Produkte und darin verfasste Technologien, Materialien, Verfahren und / oder Informationen werden geachtet, nur vertrauliche Informationen von Asveld und / oder ihren Lizenzgeber (n) zu enthalten. Der Kunde wird Andeutungen in und / oder auf Produkten im Bezug auf die Vertraulichkeit von Informationen nicht entfernen oder verändern.
5.3 Falls und sofern dem Kunden Produkte überlassen und / oder zugänglich gemacht wurden, bezüglich derer Rechte an geistigem Eigentum Anderen als Asveld gehören, gelten im Bezug auf die Produkte die vom Rechthabenden gehandhabten Bedingungen anstatt davon abweichenden Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde akzeptiert die Bedingungen genannt in Artikel 5,3 Bedingungen Dritter, die der Kunde zu Kenntnis hat nehmen können, indem Asveld aufgefordert wurde dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
5.4 Der Kunde wird Asveld freistellen von Ansprüchen Dritter auf Basis des Arguments, dass Asveld durch Nutzung der vom Kunden gelieferten und/oder vorgeschrieben Produkten geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt, alle aus diesem Vertrag fortfließenden Verpflichtungen von Asveld als ihre eigenen Verpflichtungen erfüllt und alle aus diesen Forderungen entstehenden Schäden an Asveld vergütet.

Artikel 6 –Haftung und Schadensersatz
6.1 Haftungsansprüche und gesetzliche Verpflichtungen zum Schadensersatz, die von Asveld zu zahlen sind, sind durch Artikel 6.1 bis 6.8 beschränkt. Die Artikel 6.1 bis 6.8 gelten sinngemäß für Forderungen des Kunden, basierend auf unrechtmäßigem Handeln. Hilfspersonen von Asveld haben das Recht, sich auf Artikel 6.1 bis 6.8 gegenüber dem Kunden zu berufen.
6.2 Asveld haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von an Asveld zurechenbare Mängel. Als an Asveld zuzurechnende Mängel werden auf jeden Fall nicht das Verhalten von Mitarbeitern, das nicht Einhalten von Empfehlungen Asvelds, die Verwendung von (ungeeigneten) Hilfsmaterialien, Mängel durch Verhalten anderer Lieferanten des Auftraggebers betrachtet.
6.3 Asveld haftet nie für (die Folgen vom) Kauf von ungeeigneten Dingen, unsorgfältiger Anwendung von den von Asveld gelieferten Sachen, Wärmeübertragung, Farbunterschiede, Verwendung von (falschen) Entwürfen und / oder Zeichnungen und / oder Abmessungen, Verwendung von Empfehlungen von Asveld oder direkter Abweichung hiervon, Abweichungen von Standardgrößen und nicht nur an den Kunden gerichtete – allgemeine – Informationen.
6.4 Die Haftung von Asveld kann nur entstehen, nachdem  der Kunde Asveld unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung oder sofort, aber spätestens sieben Tage nach der Entdeckung des Fehlers deutlich durch ein Einschreiben in Verzug gestellt hat und Asveld eine angemessene Frist gegeben wurde, um den Fehler zu beheben.
6.5 Eine Verpflichtung von Asveld zu Schadensersatz ist auf eine direkten Schaden bis zu einer Höhe des vereinbarten Preises, ohne Mehrwertsteuer und anderen Abgaben von der Regierung, die vom Kunden bezahlt wurden, beschränkt. Gilt der Vertrag für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr, liegt der vereinbarte Preis auf den Gesamtpreis für ein Jahr, ohne Mehrwertsteuer und andere von der Regierung auferlegten Abgaben, sofern die vom Kunden bezahlt wurden, festgelegt. In keinem Fall wird die Entschädigung von Asveld mehr als die Summe des geschuldeten Betrages sein, der im Zusammenhang mit der entsprechenden Ersatzpflicht im Rahmen der Haftpflichtversicherung von Asveld gezahlt wird. Asveld ist nicht verpflichtet, immaterielle Vermögenswerte und indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, Handelsverlust, Rufschädigung, Umweltschäden und Schäden für den Verlust von Zeit, Verlust von Einsparungen, Verlust von Daten und / oder den Mangel an finanziellen Vorteil zu kompensieren.
6.6 Der Auftraggeber stellt Asveld von Ansprüchen Dritter, wie Mitarbeiter und sonstigen Hilfspersonen, die sich aus und / oder im Bezug auf und / oder im Rahmen des Vertrages durch Asveld gelieferte Waren und / oder Dienstleistungen ergeben, frei. Der Auftraggeber stellt Asveld von Ansprüchen Dritter auf Basis von Produkthaftung für die vom Kunden an Dritte gelieferte Sachen, die teilweise aus von Asveld an den Kunden gelieferten Sachen bestehen, frei, es sei denn, die Haftung wurde allein durch die von Asveld gelieferte Ware verursacht.
6.7 Der Anspruch des Kunden und / oder Dritter gegen Asveld verjährt in einem Jahr nach Ablieferung der Ware oder ein Jahr nach Beendigung der durchgeführten Arbeiten.
6.8 Wenn durch Mitarbeiter und / oder sonstige Hilfspersonen von Asveld für den Kunden Tätigkeiten außerhalb eines Unternehmens von Asveld und / oder mit vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien verrichtet werden, ruhen auf dem Kunden gegenüber diesen Mitarbeitern und anderen Hilfspersonen im Sinne von Artikel 7:658 Bürgerliches Gesetzbuch gemeinte Verpflichtungen und Haftungen, während der Kunde Asveld für Ansprüche dieser Arbeitnehmer und anderer Hilfspersonen, die aus der Verletzung von den in Artikel 7:658 niederländisches BGB genannten Verpflichtungen durch den Auftraggeber ergeben, freistellt.

Artikel 7 – Höhere Gewalt
7.1 Wenn Asveld durch höhere Gewalt vorübergehend nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen, ist sie befugt, die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise auszusetzen, solange die höhere Gewalt andauert. Falls Asveld durch höhere Gewalt dauerhaft nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen, hat sie das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz komplett oder teilweise zu kündigen. Der Kunde kann dann gegenüber Asveld nicht die Erfüllung des Vertrages, Kündigung des Vertrages und / oder Entschädigung geltend machen.
7.2 Unter höhere Gewalt fallen Ausfälle von (Lieferanten von) Asveld und / oder anderer Hilfspersonen, Krankheit oder Tod von Personal, Betriebsunterbrechungen wie Mängel an Maschinen, Transportprobleme, behördliche Maßnahmen und Wetterbedingungen.
7.3 Wenn Asveld die höhere Gewalt bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses teilweise ihre Verpflichtungen erfüllt hat, oder ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist der bereits gelieferte Teil oder der lieferbare Teil gesondert in Rechnung zu stellen und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als ob es ein gesonderter Vertrag wäre.

Artikel 8 – Allgemeines
8.1 Soweit Aussagen oder Verhaltensweisen, für die der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schriftform bedürfen, werden auch elektronische Aussagen und / oder Aussagen als solche betrachtet.
8.2 Rechte, Pflichten oder Ansprüche des Kunden gegen Asveld sind (sowohl vertrags- als auch güterrechtlich) nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Asveld übertragbar.
8.3 Auf Angebote und Vereinbarungen mit Asveld gilt ausschließlich niederländisches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf  bezüglich beweglicher Güter vom 11. April 1980 gilt nicht für Angebote und Verträge mit Asveld.
8.4 Das zuständige Gericht im Bezirk Ost-Brabant hat die Jurisdiktion und ist ausschließlich befugt Rechtsstreitigkeiten zur Kenntnis zu nehmen, die direkt oder indirekt aus dem Vertrag hervorgehen.

MODUL: Lieferung von Waren, Dienstleistungen und Arbeitsannahme

Artikel 9 – Allgemeines
9.1 Durch Asveld bekannt gemachte Termine wurden nach bestem Wissen auf Basis der bei Abschluss des Vertrags an Asveld bekannte Daten festgelegt, sind kein wesentlicher Bestandteil des Vertrags und werden so viel wie möglich von Asveld respektiert. Asveld ist nicht durch das einfache Überschreiten eines Termins in Verzug und der Kunde kann an das einfache Überschreiten eines von Asveld angegebenen Termins nicht das Recht entlehnen, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Fristen gelten nicht, wenn diese auf Grund von Umständen, die nach dem Abschluss des Vertrags aufgetreten sind und sich außerhalb der Kontrolle von Asveld befinden, aufgetreten sind.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, zu liefernde Waren und zu übermittelnde Dienste innerhalb der vereinbarten Fristen abzunehmen. Wenn in Bezug auf Waren keine Fristen vereinbart wurden, ist der Kunde zur Abnahme von Waren und / oder Dienstleistungen auf Nachfrage von Asveld verpflichtet. Durch die Verletzung der Verpflichtungen aus oben genanntem Artikel 9.2 ist der Kunde sofort in Verzug.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, Asveld rechtzeitig über von Asveld zu beachtende Regeln und Normen zu benachrichtigen,  die spezifisch für (die Branche vom) den Kunden gelten und alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für den (die Umsetzung des) Vertrag erforderlich sind.

Artikel 10 – Lieferung und Abnahme von Waren
10.1 Wenn kein Lieferort vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Waren durch Asveld am Standort des Unternehmens von Asveld. Asveld ist nicht verpflichtet, Waren zu einem anderen Ort zu liefern als dem vereinbarten Ort. Asveld hat das Recht Lieferverpflichtungen in Teilen zu erfüllen.
10.2 Transport und Versand der von Asveld an den Kunden zu liefernde Waren erfolgen zu Lasten des Kunden, es sei denn dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart, unter Anwendung der von Asveld gehandhabten Tarife.
10.3 Ungeachtet der Artikel 4.1 und 9.2 werden von Asveld zu liefernde Waren auf Risiko des Kunden mit Eingang des Zeitpunkts, zu dem der (eine Hilfsperson des) Kunde die tatsächliche Macht über diese Waren hat, beziehungsweise mit Eingang des Verzugs des Kunden, um die von Asveld zu liefernden Waren abzunehmen.
10.4 Der Kunde ist verpflichtet, die von Asveld gelieferten Waren bei Lieferung zu kontrollieren und Asveld bei der Lieferung von vermutlich untauglichen Waren in Kenntnis zu setzen. Durch Asveld gelieferte Waren, die der Kunde oder eine Hilfsperson sieben Kalendertagen nach der Lieferung zu ohne Einwand behalten oder an andere geliefert hat, werden geachtet den Vertrag zu erfüllen.
10.5 Asveld ist ohne ihre vorherige schriftliche Erlaubnis nicht verpflichtet vom Kunden retournierte Waren anzunehmen. Die Rücknahme der vom Kunden retournierten Ware bedeutet nicht die Anerkennung des Grundes der Retournierung durch Asveld. Der Kunde schuldet die vereinbarten Zahlungen, bis Asveld dem Kunden für diese Waren eine Gutschrift ausgestellt hat. Falls Asveld Waren retournierte Waren nicht akzeptieren, ist der Kunde verpflichtet. Asveld für die im Zusammenhang mit den retournierten Waren entstandenen Kosten zu kompensieren.
10.6 Falls Asveld von anderen erstellte und / oder von anderen erhaltene Waren an den Kunden liefert, gelten angesichts der (Gültigkeit der) Waren die Bedingungen der Produkte beziehungsweise der Lieferanten der Waren neben und vorrangig für den Vertrag zwischen Asveld und dem Kunden (einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen).
10.7 Der Kunde ist verpflichtet, zu gewährleisten, dass die Zugangswege zur Lieferung von verkauften Waren und (falls vereinbart) Dienstleistungen  geeignet sind für den erforderlichen Transport und der angewiesene Ort geeignet ist für die Lagerung und Dienstleistungen.

Artikel 11 – Gewährung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Auftragsarbeiten
11.1 Nur wenn dies in schriftlicher Form vereinbart wurde, wird Asveld dem Kunden Dienstleistungen liefern, wie zum Beispiel Installationen von verkauften Waren.
11.2 Durch Asveld erbrachte Dienstleistungen, wogegen der Kunde nicht innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Ausführung protestiert, werden geachtet den Vertrag zu erfüllen.
11.3 Falls Dienstleistungen von Asveld vereinbart wurden, ist der Kunde verpflichtet, vor der Lieferung der verkauften Waren einen für die Dienstleistungen geeigneten Ort und für das Funktionieren der für die Waren benötigten Einrichtungen (wie (abschließbare) Lagerungsorte, Hilfsstoffe, Gas, Wasser, Strom, Licht und Heizung) und Einrichtungen (wie Sanitär) zur Verfügung zu stellen und alle notwendigen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften entsprechen.
11.4 Asveld ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen nach bestem Können und mit Sorgfalt auf der Grundlage von durch Asveld schriftlich akzeptierten Vereinbarungen und Verfahren auszuführen. Dienste werden pro Tagesabschnitt, das schließt die Vorbereitungszeit und Reisezeit ein, ausgeführt, sofern nichts Anderes vereinbart wurde.
11.5 Wenn vereinbart wurde, dass die Leistungen in Phasen stattfinden, hat Asveld das Recht, die Ausführung der nächsten Phase aufzuschieben, bis der Kunde die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich bestätigt hat.
11.6 Asveld ist nur verpflichtet, bei den vereinbarten Dienstleistungen Anweisungen des Kunden zu folgen, wenn Asveld diese Verpflichtung ausdrücklich bei Schließen des Vertrages akzeptiert hat und die Anweisungen des Kunden zeitig geliefert und verantwortungsvoll sind. Asveld ist in keinem Fall verpflichtet, Anweisungen zu befolgen, die den Inhalt und / oder den Umfang der vereinbarten Leistungen beeinflussen. Der Auftraggeber ist für das Befolgen von Anweisungen, die den Inhalt und / oder den Umfang der vereinbarten Leistungen beeinflussen, Asveld eine von Asveld auf Basis ihrer Tarife festzustellende (zusätzliche) Gebühr verschuldet.
11.7 Asveld hat das Recht, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch eine oder mehrere andere (als eine oder mehrere bestimmte) Personen mit den selben Qualifikationen durchführen zu lassen und in diesem Zusammenhang Bedingungen von (Verpflichtungen zur) Haftung Dritter im Namen des Kunden zu akzeptieren.
11.8 Wenn Asveld auf Anfrage oder vorheriger Genehmigung des Kunden außerhalb des Inhalts der vereinbarten Dienstleistung fallende Arbeiten verrichtet hat, oder der Asveld eine auf Basis ihrer Tarife festzulegende (zusätzliche) Gebühr verschuldet. Asveld ist nicht verpflichtet, außerhalb des Inhalts und / oder des Umfangs der vereinbarten Leistung fallende Arbeiten zu verrichten und kann verlangen, dass dafür ein gesonderter Vertrag erstellt wird.
11.9 Wenn ein Richtpreis vereinbart wurde, darf dieser von Asveld überschritten werden, ohne vorherige (schriftliche) Warnung.
11.10 Die Anwendbarkeit von Artikel 7:753 Absatz 3, 7:754 BW, 7:755 BW, 7:756 BW, 7:757 Absatz 2 BW, 7:760 und 7:761 des niederländischen BGB auf die Angebote eines Vertrages mit Asveld werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 12 – Gewährleistung
12.1 Asveld gibt keine Garantie, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart wurde.
12.2 Eine zwischen Asveld und dem Kunden vereinbarte Garantie gilt nicht vor den Bestimmungen des Artikels 10.4.
12.3 Eine Garantieverpflichtung von Asveld reicht in keinem Fall weiter als die Verpflichtung, dennoch korrekt und innerhalb eines angemessenen Zeitraums die vereinbarten Warten zu reparieren oder – nach Ermessen von Asveld – zu ersetzen und / oder die vereinbarten Leistungen (dennoch) zu erbringen. Eine von oder mit Asveld vereinbarte Garantie umfasst in keinem Fall die Verpflichtung, zu u.a.: eine Reparatur oder Austausch von Waren mit Farbdifferenz; b. Reparatur oder Ersatz von- sei es im Rahmen von Dienstleistungen oder nicht – gelieferter Ware, die beschädigt oder zerstört wurden als Folge von – Verschleiß durch – normalen Gebrauch.
12.4 Jede vereinbarte Gewährleistungspflicht erlischt, wenn;
a. der Auftraggeber nicht unverzüglich und spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung der Mängel an der gelieferten Ware Asveld davon in schriftlicher Form in Kenntnis setzt;
b. Asveld nicht ausreichende Gelegenheit erhalten hat, eine Nachbesserung anzubringen und/oder Dritte die Wiederherstellung bereits durchgeführt haben, oder dies zumindest versucht haben;
c. Verschiebungen oder Änderungen an der gelieferten Ware nicht von Asveld durchgeführt wurden;
d. ein Mangel auf Grund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Nachlässigkeit oder unsachgemäße Verwendung durch den Kunden entstanden ist, worunter auf jeden Fall – aber nicht ausschließlich – verstanden wird: – falsche Druckpunkt-Belastung der Konvektor-Gitter; -Verschmutzung oder Verschleiß durch keine oder unzureichende Wartung oder Reinigung;
e. die von Asveld verwendete Installations-Anweisungen, Anweisungen bezüglich Belastung, Anweisungen bezüglich der Abmessungen des Entwurfs und/oder andere Vorschriften oder Empfehlungen nicht (korrekt) vom Kunden befolgt wurden;
f.von Asveld gelieferte Ware natürlichen und/oder chemischen Einflüsse bzw. offenen Flammen ausgesetzt werden;
g. von Asveld gelieferte Waren Temperaturen über 60 Grad Celsius und/oder einer abnormalen physischen oder elektrische Belastung ausgesetzt werden;
12.5 Eine durch Asveld vereinbarte Garantie wird für von Asveld verkaufte und gelieferte Waren und / oder Dienstleistungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, für einen Zeitraum von zwölf Monaten gewährt. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Rechnungsdatum, aufgelistet auf der ersten Rechnung für die vereinbarten Waren und / oder Dienstleistungen, einschließlich aller im Rahmen der vereinbarten gelieferten Leistungen.
12.6 Durch Reparatur und / oder Ersatz von durch Asveld gelieferten Waren und / oder erbrachten Dienstleistungen, aus welchen Gründen auch immer, beginnt keine neue Garantiedauer.

0